Schiedsrichtergestellung

Die Bundesliga meldet hohe Zuschauerzahlen, das Spiel von 44 Fußballer-Beinen hat in allen Klassen nicht von seiner Attraktivität verloren. Es ist zwar das Los des Schiedsrichters, welches von Vielen als notwendiges Übel betrachtet wird. In Wahrheit ist es aber ein wertvoller, ja unverzichtbarer Teil des großen Spiels.

Schiedsrichtergstellung (§ 37 Spielordnung):
Jeder Verein hat für jede von ihm zu den Verbandsspielen gemeldete Mannschaft (einschl. Reserven, Frauen, Senioren, 7er- und 11er-Mannschaften der Jugend) vor Beginn des Spieljahres einen Schiedsrichter zu stellen. Ausgenommen hiervon sind D-, E- und F-Junioren, sowie Juniorinnen-Mannschaften. bei Vereinen der Landesliga und aller höheren Spielklassen (Herren), bei Vereinen der Frauen-Bundesliga und Reginalliga, sowie der A- und B-Junioren-Regionalliga, A-Junioren-Oberliga und der A-Junioren-Verbandsstaffel erhöht sich die Zahl der zu stellenden Schiedsrichter um weitere 2 je Mannschaft dieser Spielklassen.

Schiedsrichter im Sinne der vorstehenden Bestimmungen ist, wer nach erfolgter Anerkennung (§6 Schiedsrichterordnung) während des laufenden Spieljahres mindestens

15 Spiele geleitet hat, oder
20 Spielbeobachtungen durchführte, oder
10 Spiele geleitet und 10 Beobachtungen durchgeführt hat

und außerdem die Teilnahme an mindestens 4 Lehrabenden nachweisen kann. Statt Spielbeobachtungen können Betreuungen von Schiedsrichter-Neulingen erfolgen. Diese Verpflichtung gilt auch für Schiedsrichter-Obleute und Lehrwarte. Schülerschiedsrichter sowie Jung-Schiedsrichter bis 18 Jahre müssen mindestens 12 Spiele geleitet haben und die Teilnahme an mindesten 4 Lehrabenden nachweisen können, Stichtag ist der 1. Juli (wer am 01. Juli das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat).