Beim Bezirkstag Kocher-Rems am 9. März lag den Vereinen unter dem Tagesordnungspunkt 8 der Antrag vor, den Fußballbezirk von „Bezirk Kocher-Rems“ in „Bezirk Ostwürttemberg“ umzubenennen.
Mit einer Grafik wurde verdeutlicht, dass die beiden Flüsse nur einen kleinen Teil des Bezirksgebietes berühren. Die Rems mit 78 Kilometer Länge verläuft nur 30 Kilometer innerhalb des Bezirks, der 168 Kilometer lange Kocher sogar nur 16 Kilometer – so die Aufrechnung bei der Bezirksversammlung. Dazu komme: Kocher und Rems berühren den Landkreis Heidenheim gar nicht. Als weiteres Argument wurde vorgebracht: Ostwürttemberg sei ein Begriff aus dem Landesplanungsgesetz Baden-Württemberg. Beispiele wären die IHK Ostwürttemberg oder der Turngau Ostwürttemberg.
Schon bei der Bezirksversammlung war klar: Der Weg zur Umbenennung sollte nicht über einen Antrag beim Verbandstag führen. Vielmehr sollte der neue Name vom Bezirkstag beschlossen und schließlich vom WFV-Vorstand abgesegnet werden. Basis sei der Paragraf 25 der WFV-Satzung. Dort heißt es: „Der Verbandsvorstand überwacht die Tätigkeit der (…) Bezirke. Er kann die Beschlüsse der Ausschüsse und Bezirke nach Anhörung außer Kraft setzen und in der Sache neu entscheiden.“
Erneute Umbenennung
Der Vorstand kann aber auch einen Beschluss anerkennen. Dies tat die WFV-Spitze bei ihrer Sitzung am Mittwoch. Die Anerkennung des Beschlusses des Bezirkstags Kocher-Rems vom 9. März 2018, ab der Saison 2018/19 den Bezirksnamen Ostwürttemberg zu führen, erfolgte aber unter einer Maßgabe: Auf Grundlage der Arbeitsergebnisse der einzusetzenden „Kommission Verbandsstruktur“ kann der geografische Zuschnitt des Bezirks zum Verbandstag 2021 eine Änderung erfahren, „sodass dann möglicherweise eine erneute Umbenennung erforderlich wird“. Der WFV-Vorstand betonte dabei auch seine satzungsgemäße Zuständigkeit, Beschlüsse der Bezirke auf ihre grundsätzliche Bedeutung und Wirkung hin zu überprüfen, also insbesondere auch solche, die den Bezirksnamen betreffen.
Der Kocher-Rems-Bezirksvorsitzende Jens-Peter Schuller, der an der Vorstandssitzung teilgenommen und die Gründe für den Beschluss erläutert hatte, äußerte sich zufrieden über das Ergebnis: „Ich freue mich für unsere Vereine, dass es gelungen ist, den Verbandsvorstand mit unseren Sachargumenten zu überzeugen. Kocher und Rems fließen zwar durch unser Bezirksgebiet, der Name Ostwürttemberg dokumentiert nach außen aber deutlich besser, dass auch die Vereine im Kreis Heidenheim Teil unseres Bezirks sind.“ Das Gebiet des Bezirks Ostwürttemberg – bisher Bezirk Kocher-Rems – umfasst den Landkreis Heidenheim sowie den Ostalbkreis. Die beiden Landkreise bilden zusammen die Raumordnungsregion Ostwürttemberg. Der neue Begriff wird mit der Saison 2018/19 nun offiziell eingeführt, die bisherige Staffel B1 Kocher-Rems heißt dann B1 Ostwürttemberg.