Lockerungen für den Sport – Gruppentraining für Kinder unter 14 Jahren

 

Im Rahmen der Bund-Länder-Konferenz haben sich die Ministerpräsident*innen am gestrigen Tag auf einen Stufenplan für mögliche Lockerungen der Corona-Beschränkungen verständigt. Nach derzeitigem Informationsstand betreffen diese Lockerungen u. a. auch den Bereich des organisierten Sports und hier insbesondere die Altersgruppen von Kindern und Jugendlichen bis 14 Jahren. In einem persönlichen Schreiben an Kultusministerin Dr. Susanne Eisenmann hatten die Präsidenten der drei baden-württembergischen Landesverbände explizit auf diesen, für den Vereinsfußball existenziell wichtigen, Altersbereich hingewiesen.

Dies sind sehr erfreuliche Entwicklungen für eine schnelle Rückkehr der Kinder in den Trainingsbetrieb. So zeichnet sich ab, dass voraussichtlich ab dem kommenden Montag, den 8. März ein Training für maximal 20 Kinder bis 14 Jahren möglich sein wird.

Detaillierte Aussagen zu den Rahmenbedingungen (Übungsformen, Abstandsregeln, Betreuungspersonen etc.) sind im Moment noch nicht bekannt. Sobald uns die verabredeten Regelungen im Wortlaut vorliegen und eine neue Fassung der Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg für den Sport vorliegt, werden wir schnellstmöglich und umfassend informieren.

Bereits vor dem Lockdown haben die Fußballvereine in Baden-Württemberg den Trainings- und Spielbetrieb mit Hygienekonzepten und Dokumentationspflichten erfolgreich umgesetzt. Entsprechende Vorgaben werden weiterhin verpflichtend für das gemeinsame Fußballspielen zu beachten sein. Bereits jetzt appellieren wir an unsere Vereine, sich an die behördlichen Vorgaben zu halten und mit den neu geschaffenen Möglichkeiten nicht leichtfertig umzugehen. Weiterhin wird Geduld gefragt sein und das verantwortliche Verhalten aller Beteiligten wird eine wichtige Maßgabe für weitere Lockerungen sein.

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